Lüften geht effizient - und mit BEG-Förderung
Konzentrationsmangel, sinkende Motivation und Müdigkeit – Sauerstoffmangel beeinträchtigt unsere Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden. Doch ständiges Fensteröffnen ist lästig und kostenintensiv. Schließlich geht mit jedem Lüftungsvorgang wertvolle Heizwärme verloren.
Eine komfortablere und deutlich effizientere Lösung bietet Mitsubishi Electric mit den Lossnay-Lüftungsgeräten, die – vor allem auch bei dichter Gebäudehülle – für eine kontrollierte Belüftung mit Wärmerückgewinnung sorgen.
Ausgestattet mit einem leistungsstarken Wärmerückgewinnungssystem saugen die Lossnay-Lüftungsgeräte verbrauchte Luft ab, während sie den Raum gleichzeitig mit frischer Außenluft versorgen. Dabei wird beim Austausch die vorhandene Kühl- / Heizenergie fast vollständig genutzt, so dass Energieeinsparungen von bis zu 70 % möglich sind. Belohnt wird diese Effizienz mit Zuschüssen für den Einsatz der Produkte. Die BEG Einzelmaßnahmen berücksichtigt diese Technologie im Rahmen der Anlagentechnik.
Raumlufttechnische Anlagen werden mit Zuschüssen bedacht
Nicht nur der Einbau neuer Lüftungsgeräte in bestehende Gebäude wird vom Staat gefördert. Sondern auch der Austausch wenig effizienter Lüftungsanlagen durch neue, die den Standards der technischen Mindestanforderungen entsprechen, wird bezuschusst – genauso wie die Optimierung bestehender Systeme.
Dabei ist es unerheblich, ob sich bei dem jeweiligen Objekt um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt. In beiden Fällen können die förderungsfähigen Maßnahmen rund um den Einsatz effizienter Lüftungssysteme mit Zuschüssen in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme bedacht werden.
Auch bei der Zuschussbeantragung für den Einsatz von Lüftungsgeräten muss ein Energieeffizienzexperte eingeschaltet werden.
Lüftung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig
Im Gegensatz zu der Förderung von Einzelmaßnahmen werden die systematischen Maßnahmen sowohl in der Sanierung wie auch im Neubau gefördert. Allerdings geht es hier nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Lüftung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.
Die technischen Werte der Lüftungsanlagen fließen dabei in die energetische Gesamtbewertung des Gebäudes ein und wirken sich auf die Einstufung in die Energie-Stufen aus.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Gebäudeart (Wohn- / Nichtwohngebäude), dem Segment (Neubau / Sanierung) und von der erreichten Effizienz-Stufe ab.