In gewerblichen Anwendungen auf Effizienz setzen

Neben Wohngebäuden bietet auch das gewerbliche Umfeld vielfältige Möglichkeiten, mit den eingesetzten Technologien, den CO2-Austoß zu reduzieren. Sowohl bei den Einzel- als auch bei den systematischen Maßnahmen rücken daher auch Nichtwohngebäude in den Fokus. Moderne Kälte- und Heiztechniksysteme reduzieren hier durch ihre effiziente Betriebsweise die schädlichen Emissionen im erheblichen Maße.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den Einsatz dieser modernen Systeme. Es werden sowohl effiziente Kaltwassersätze zur Raumkühlung, wie auch der Großwärmepumpe zur Wärmeerzeugung in Nichtwohngebäuden gefördert.

Anlagentechnik zur Raumkühlung fördern lassen

Anlagentechnik zur Raumkühlung fördern lassen

Die BEG-Förderung berücksichtigt im Bereich der Anlagentechnik Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. Bei ihrem Einsatz in Nichtwohngebäuden wird die Maßnahme mit 20 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Diese sind auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettofläche begrenzt, maximal auf 15 Mio. Euro pro Gebäude und Kalenderjahr.

Bevor der Online-Antrag gestellt wird, muss ein EnergieEffizienzExperte eine entsprechende technische Projektbeschreibung erstellen. Anschließend erhält der Experte eine TPB-ID, mit der der Antrag beim BAFA eingereicht werden kann.

Viele luft- und wassergekühlten Kaltwassersatz-Serien der Produktmarke Climaveneta können bei der Installation bezuschusst werden. Die Produktliste führen alle förderungsfähigen Geräte mit den relevanten technischen Daten auf.

Übersicht mit förderungsfähigen Geräten
Großwärmepumpen können gefördert werden

Auch Großwärmepumpen können gefördert werden

Viele der Kaltwassersätze können im Betrieb als Wärmepumpen eingesetzt werden. Erfüllen sie dann die technischen Mindestanforderungen an Effizienz und sind entsprechend von unabhängigen Instituten geprüft und zertifiziert, so werden sie auch im Rahmen der BEG als Wärmeerzeuger gefördert.

Ein EnergieEffizienzExperte muss in diesem Falle nicht eingebunden werden, denn die geprüften Wärmepumpen werden beim BAFA direkt gelistet. Bei der Antragstellung können sie in dem Onlineformular direkt aus der Liste der förderungsfähigen Produkte ausgewählt werden.

Die Großwärmepumpen werden grundsätzlich mit 35 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Ersetzen sie gleichzeitig einen Ölheizkessel, so wird ein Bonus in Höhe von 10 % gewährt, sodass die Maßnahme insgesamt mit 45 % gefördert wird.

Von dieser Wärmepumpenförderung profitieren viele Climaveneta Produkte. Wir haben eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen für Sie zusammengestellt.

Übersicht mit förderungsfähigen Geräten
INTEGRA-Systeme in der BEG-Förderung

INTEGRA-Systeme in der BEG-Förderung

Neben den herkömmlichen Großwärmepumpen gibt es unter der Produktmarke Climaveneta auch das innovative INTEGRA-System. Es erlaubt 4-Leiter-Anwendungen für den simultanen Kühl- und Heizbetrieb. Diese innovative Lösung wird in vielen Serien ebenfalls als Wärmeerzeuger in den Einzelmaßnahmen der BEG gefördert – mit den zuvor dargestellten Zuschüssen. Die beigefügte Liste verschafft einen Überblick über die förderungsfähigen Produkte.

Übersicht mit förderungsfähigen Geräten
Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderfähig

Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig

Im Gegensatz zu der Förderung von Einzelmaßnahmen werden die systematischen Maßnahmen sowohl in der Sanierung wie auch im Neubau gefördert. Allerdings geht es hier nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Raumklimatisierung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.  

Allerdings spielen effiziente Kälte- und Heizanlagen hier eine herausragende Rolle. Wenn effiziente Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mehr als 55 % des Wärme- und Kältebedarfs decken, kann für das Gebäude ein EE-Zusatzzuschuss beantragt werden. Dieser wird zusätzlich zu den jeweiligen Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden. Bei neuen Gebäuden liegt der Bonus bei 2,5 % der förderungsfähigen Kosten. In der Sanierung ist er sogar doppelt so hoch und bringt dem Sanierer zusätzliche 5 Prozentpunkte.

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