Effiziente Raumklimatisierung von Nichtwohngebäuden wird gefördert

Im Gebäudesektor muss der CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren signifikant reduziert werden. Was dabei hilft, ist der Einsatz von effizienten Technologien, die im Gebäudebestand oft veraltet, weniger effiziente Techniken ersetzen können.

Wer Nichtwohngebäude saniert und energetisch auf ein höheres Niveau bringt, der kann nun auch von der Förderung von Kälteanlagen zur Raumkühlung profitieren. Denn die BEG Einzelmaßnahmen sehen in diesem Bereich Fördermöglichkeiten für diese Systeme als Maßnahmen aus dem Bereich Anlagentechnik vor. 

Zuschüsse in Höhe von 20 % der förderungsfähigen Kosten können hier beantragt werden – für alle Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Allerdings müssen bei dem Antrag einige Punkte beachtet werden, damit das Fördergeld am Ende auch den Empfänger erreicht.

Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte in der BEG Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte in der BEG Einzelmaßnahmen

Klimageräte und Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen, werden im Bereich der Anlagentechnik durch die BEG in Nichtwohngebäuden berücksichtigt und mit 20 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten bezuschusst. Ausschlaggebend sind dabei die Leistungsregelung der Kompressionskälteanlagen und der errechnete Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ETA s, c), der die Effizienz des Systems beschreibt.

Vor der Antragstellung muss ein EnergieEffizienzExperte eine technische Projektbeschreibung erstellen, in der die Herstellerangaben zu den o. g. Werten berücksichtigt werden.

Nahezu alle Produkte der M-Serie, Mr. Slim, (H)VRF sowie die meisten luft- und wassergekühlten Kaltwassersätze können hier gefördert werden. Die Produktlisten führen alle förderungsfähigen Geräte mit den relevanten technischen Daten auf.

Übersicht mit förderungsfähigen Geräten
Die BEG fördert auch Luft/Luft-Wärmepumpen

Die BEG fördert auch Luft/Luft-Wärmepumpen

Die meisten modernen Klimageräte arbeiten heute reversibel. Das heißt, sie können auch als Wärmepumpe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. In zunehmend gut gedämmten Gebäuden, vor allem in gewerblichen aber auch in privaten Wohnbereichen, können so Luft/Luft-Wärmepumpen das wassergeführte Heizsystem sehr gut ergänzen oder gar ersetzen.

Neben Anforderungen an die Effizienz, die durch ETAs-Grenzen vorgegeben werden, müssen die Wärmepumpen von einem unabhängigen Institut geprüft und zertifiziert sein. Erfüllen die Systeme diese Voraussetzungen, so werden sie in die Liste der geprüften Wärmepumpen des BAFA aufgenommen. Aus diesem Grund muss bei der Antragstellung zu dieser Maßnahme kein EnergieEffizienzExperte eingebunden werden und der Antrag kann ohne die Technische Projektbeschreibung gestellt werden. Der Basiszuschuss liegt hier bei 35 Prozent. Mit dem Ölkesseltauschbonus erhöht sich der Zuschuss auf 45 Prozent. Wird der Tausch im Wohnbereich als eine Maßnahme des individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt, können sogar 50% Zuschuss erreicht werden.

Die meisten M-Serie, Mr. Slim, VRF Produkte können auch als Luft/Luft Wärmepumpe gefördert werden. Die Produktliste führt alle förderungsfähigen Geräte mit den relevanten technischen Daten auf.

Übersicht mit förderungsfähigen Geräten
Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderfähig

Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig

Im Gegensatz zu der Förderung von Einzelmaßnahmen werden die systematischen Maßnahmen sowohl in der Sanierung wie auch im Neubau gefördert. Allerdings geht es hier nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Raumklimatisierung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet. 

Allerdings spielen effiziente Kälteanlagen hier eine herausragende Rolle. Wenn effiziente Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mehr als 55% des Wärme-und Kältebedarfs decken, kann für das Gebäude ein EE-Zusatzzuschuss beantragt werden. Dieser wird zusätzlich zu den jeweiligen Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden.

Bei neuen Gebäuden liegt der Bonus bei 2,5 % der förderungsfähigen Kosten. In der Sanierung ist er sogar doppelt so hoch und bringt dem Sanierer zusätzliche 5 Prozentpunkte.

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