Am 24. Januar 2022 wurde durch die KfW ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp für die von der KfW betreuten BEG-Teilprogramme ausgesprochen. Dieser steht im Zusammenhang mit der Neuordnung der Programme durch die aktuelle Bundesregierung. Diese wird zeitnah stattfinden.
Die Förderung der Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA wird davon unabhängig fortgesetzt.
Noch nie wurde der Einsatz von erneuerbaren Energien und energieeffizienten Handeln beim Errichten oder Sanieren von Gebäuden so gut gefördert wie durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz: BEG. Die staatlichen Zuschüsse tragen zum Beispiel bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten bei der Sanierung der Heizungsanlage. Was muss jedoch bei der Förderung unbedingt beachtet werden? Welche Produkte werden gefördert? Und wer kann von den umfangreichen Zuschüssen profitieren? Wir klären auf und bringen Sie Ihrem Fördergeld näher.
Die Förderung im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude trägt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Gebäudesektor bei. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude und den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien soll der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich reduziert werden. Dafür stellt die BEG drei Teilprogramme bereit, die das gesamte Spektrum des Neubaus und Gebäudebestands abdecken sollen: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Die einzelnen Bestimmungen haben wir für Sie zusammengefasst.
DIE FÖRDERUNG ENTDECKEN
Luft/Luft-Anlagen profitieren in jedem Einsatzfall
Ob Bürogebäude, Hotels oder Shops – oft sorgen in diesen Gebäuden Klimaanlagen für mehr Komfort und Wohlbefinden. Und da, wo sie fehlen, wächst zunehmend der Wunsch der Kunden und Betreiber nach entsprechender Nachrüstung. Egal, ob die Systeme in Bestandsgebäuden ersetzt oder neu eingebaut werden – die BEG bietet hier attraktive Fördermöglichkeiten. Wer darüber hinaus die M-Serie, Mr. Slim oder die City Multi Systeme auch zum Heizen einsetzt, der kann im besonderen Maße von den aktuellen Zuschüssen profitieren.
KLIMAANLAGEN IN DER FÖRDERUNG
Hohe Zuschüsse für Heizungswärmepumpen
Die Wärmeversorgung ist für einen großen Anteil an CO2-Emissionen im Gebäudesektor verantwortlich. Zukunftsweisende Heizsysteme, wie Luft/Wasser-Wärmepumpen Ecodan oder Sole/Wasser-Wärmepumpen Geodan sorgen mit hoher Effizienz für spürbare Emissionen-Reduktion – vor allem, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden. Der Staat belohnt den Einsatz von Wärmepumpen mit besonders hohen Zuschüssen – und das sowohl in Wohn- wie auch in Nichtwohngebäuden.
WÄRMEPUMPEN IN DER FÖRDERUNG
Auch Kaltwassersätze und Großwärmepumpen werden gefördert
Je nach individuellen Anforderungen können auch Kaltwassersätze für die Raumkühlung im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Ihr Einsatz wird, genauso wie die Direktverdampfungssysteme, bei der Einhaltung der entsprechenden Mindestanforderungen aus den Mitteln der BEG bezuschusst. Luft- oder wassergekühlte Systeme können auch als Großwärmepumpe für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Dann steigt der Zuschuss von 20 auf 35 Prozent an.
Wird mit der Großwärmepumpe ein Ölheizkessel ersetzt, so steigt die Förderung auf 45% der förderungsfähigen Kosten.
KALTWASSERSÄTZE UND GROSSWÄRMEPUMPEN IN DER FÖRDERUNG
Effiziente Lüftungssysteme sind förderungsfähige Anlagentechnik
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle sorgt z. B. mit einer Außendämmung sowie erneuerten Fenstern und Türen für eine dichte Gebäudehülle. Ein Lüftungssystem ist in diesem Fall die Lösung, die für einen energieeffizienten Luftaustausch sorgt. Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, wie Lossnay, gehören daher auch auf die Liste der förderungsfähigen Anlagentechnik – unabhängig davon, ob es sich um die zentralen oder dezentralen Geräte handelt.
LÜFTUNGSGERÄTE IN DER FÖRDERUNG